In der VHV Glasversicherung legen Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze fest, welchen Anteil Versicherte im Schadensfall selbst tragen und bis zu welchem Betrag je Versicherungsfall entschädigt wird. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich ausfallen.
- Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
- Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den Sie selbst übernehmen. Die Entschädigungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe die Versicherung höchstens zahlt. Wie hoch beide Werte ausfallen, hängt von der jeweiligen Vereinbarung sowie von der versicherten Gefahr und Leistung ab.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Was ist eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.
Können Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze individuell vereinbart werden?
Ja, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich hoch?
Nein, sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.