Bei der VHV Glasversicherung bestimmt der Versicherungsort, wo der Schutz für Glasgegenstände greift: Er umfasst die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume. Für bewegliche Sachen gilt der Schutz nur innerhalb dieses festgelegten Versicherungsorts.
Was unter dem Versicherungsort zu verstehen ist:
- Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
- Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz ist an einen festgelegten Ort gebunden. Maßgeblich sind die Gebäude oder Räume, die im Versicherungsschein genannt werden. Wenn auch bewegliche Sachen mitversichert sind, gilt für sie der Schutz ausschließlich innerhalb dieses vereinbarten Ortes.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Wo gilt der Schutz für bewegliche Sachen?
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.
Wo finde ich den für mich geltenden Versicherungsort?
Der Versicherungsort ergibt sich aus den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden oder Räumen von Gebäuden.