Die VHV Glasversicherung schützt die im Versicherungsschein aufgeführten Glasobjekte im Haushalt und im gewerblichen Bereich. Versichert sind fertig eingesetzte Glasscheiben, Platten und Spiegel sowie künstlerisch bearbeitete Gläser – zusätzlich lassen sich Kunststoffscheiben, Glaskeramik, Glasbausteine und Lichtkuppeln einschließen.
Die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände sind versichert:
- Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben,
- Platten und Spiegel aus Glas,
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
Zusätzlich versicherbar:
Nur durch zusätzliche Vereinbarung können folgende fertig eingesetzte oder montierte Sachen mitversichert werden:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff;
- Platten aus Glaskeramik;
- Glasbausteine und Profilbaugläser;
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff;
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt grundsätzlich fest eingebaute Glasscheiben, Glasplatten und Spiegel ab – auch künstlerisch gestaltete Gläser. Bestimmte Sonderfälle wie Kunststoffscheiben, Glaskeramikplatten, Glasbausteine oder Lichtkuppeln sind hingegen nur dann geschützt, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden. Maßgeblich ist immer der Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Glasobjekte sind standardmäßig versichert?
Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.
Sind Kunststoffscheiben und Lichtkuppeln mitversichert?
Scheiben und Platten aus Kunststoff sowie Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff können nur durch zusätzliche Vereinbarung mitversichert werden, wenn sie fertig eingesetzt oder montiert sind.
Was gilt für Glaskeramik und Glasbausteine?
Platten aus Glaskeramik sowie Glasbausteine und Profilbaugläser sind nur durch zusätzliche Vereinbarung versicherbar.
Woran erkenne ich, welche Sachen konkret versichert sind?
Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände. Sonstige Sachen sind nur dann mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.