Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG kommt zum Beitrag die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsteuer hinzu, die für Haftpflichtversicherungen 19 % beträgt. Zusätzliche Nebengebühren, etwa für die Ausfertigung der Versicherungsscheine, fallen dagegen nicht an.
Die VHV ist gesetzlich verpflichtet, Versicherungsteuer zu erheben. Bei Haftpflichtversicherungen beträgt der Steuersatz 19 % (Stand: 1.1.2007).
Nebengebühren, zum Beispiel für die Ausfertigung der Versicherungsscheine, werden nicht erhoben.
Was bedeutet das konkret?
Zum Beitrag kommt die gesetzliche Versicherungsteuer hinzu, die bei Haftpflichtversicherungen 19 % beträgt. Für zusätzliche Leistungen wie das Ausstellen der Versicherungsscheine werden keine gesonderten Gebühren berechnet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungsteuer bei dieser Haftpflichtversicherung?
Bei Haftpflichtversicherungen beträgt der Steuersatz 19 % (Stand: 1.1.2007). Die VHV ist gesetzlich verpflichtet, diese Versicherungsteuer zu erheben.
Fallen zusätzliche Nebengebühren an, etwa für den Versicherungsschein?
Nein. Nebengebühren, zum Beispiel für die Ausfertigung der Versicherungsscheine, werden nicht erhoben.
Warum wird überhaupt Versicherungsteuer berechnet?
Die VHV ist gesetzlich verpflichtet, Versicherungsteuer zu erheben.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024