Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn Bauplanung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben werden – wobei eine Bauausführung in Eigenleistung oder durch Nachbarschaftshilfe ausdrücklich als Ausnahme zugelassen ist.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Bauplanung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Ausgenommen von dieser Voraussetzung ist die Bauausführung in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz gilt, müssen Planung, Leitung und Ausführung des Baus grundsätzlich an einen Dritten übertragen sein. Nur bei der Bauausführung ist eine Ausnahme vorgesehen: Diese darf auch in Eigenleistung oder durch Nachbarschaftshilfe erfolgen, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt.
Häufige Fragen
Wann besteht überhaupt Versicherungsschutz bei dieser Bauherrenhaftpflicht?
Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Bauplanung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Darf ich einen Teil des Baus selbst ausführen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?
Ja, die Bauausführung darf in Eigenleistung oder als Nachbarschaftshilfe erfolgen. Für diesen Fall gilt eine Ausnahme von der Voraussetzung, alles an einen Dritten zu vergeben.
Muss auch die Bauplanung und Bauleitung an einen Dritten vergeben werden?
Ja, Bauplanung und Bauleitung müssen an einen Dritten vergeben sein. Nur für die Bauausführung ist die Ausnahme in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe vorgesehen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024