Die Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG steht Versicherungsnehmern offen, die bei Vertragsabschluss ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben; abgesichert sind ausschließlich Bauvorhaben im Inland.
Die Tarife gelten für Versicherungsnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Versicherungsschutz besteht nur für Bauvorhaben im Inland.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif richtet sich an Versicherungsnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Der Versicherungsschutz greift ausschließlich für Bauvorhaben, die im Inland durchgeführt werden.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Tarif abschließen?
Versicherungsnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Bauvorhaben im Ausland?
Nein, Versicherungsschutz besteht nur für Bauvorhaben im Inland.
Zu welchem Zeitpunkt muss der Hauptwohnsitz in Deutschland liegen?
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss der Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024