Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG richtet sich der Beitrag nach der Bausumme für die gesamte Bauzeit und wird als Einmalbeitrag erhoben. In die Gesamtbausumme fließen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, Grabearbeiten und der Einbau von Maschinen ein, ergänzt um die vertragliche Bausumme und die Eigenleistungen des Bauherren – während Grundstückskosten sowie Kosten für Grundbucheintragung und Notare außen vor bleiben.
Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Bausumme für die gesamte Bauzeit (Einmalbeitrag). Dazu zählen:
- die tatsächlichen Aufwendungen für die gesamte Bauausführung,
- die Kosten für die Aushebung von Grund und Boden (Grabearbeiten),
- die Kosten für den Einbau von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst).
Die Gesamtbausumme entspricht dem Wert, den der Bauherr aufwenden muss, um das Gebäude vollständig zu errichten. Sie setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Vertragliche Bausumme: der Betrag, der dem Wert der von einem Bauträger oder vergleichbaren Unternehmen erbrachten Leistung entspricht.
- Eigenleistungen: der Betrag, der dem Wert der vom Bauherren einschließlich Nachbarschaftshilfe in Unternehmerpreisen erbrachten Leistung entspricht.
Grundstückskosten und Kosten für Grundbucheintragung und Notare werden nicht berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird einmalig für die gesamte Bauzeit auf Basis der Bausumme berechnet. In diese Bausumme fließen die tatsächlichen Baukosten, die Grabearbeiten und der Einbau von Maschinen ein – nicht jedoch die Maschinen selbst. Die Gesamtbausumme umfasst sowohl die vertraglich vergebene Leistung als auch die Eigenleistungen des Bauherren einschließlich Nachbarschaftshilfe. Grundstückskosten sowie Kosten für Grundbuch und Notar zählen nicht mit.
Häufige Fragen
Wie wird der Beitrag für die Bauherrenhaftpflicht ermittelt?
Der Beitrag wird nach der Bausumme für die gesamte Bauzeit berechnet und als Einmalbeitrag erhoben.
Was gehört alles zur Bausumme?
Zur Bausumme zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die gesamte Bauausführung, die Kosten für die Aushebung von Grund und Boden (Grabearbeiten) sowie die Kosten für den Einbau von Maschinen, nicht aber die Kosten der Maschinen selbst. Die Gesamtbausumme umfasst zudem die vertragliche Bausumme und die Eigenleistungen des Bauherren einschließlich Nachbarschaftshilfe in Unternehmerpreisen.
Zählen Eigenleistungen mit in die Bausumme?
Ja, Eigenleistungen zählen mit. Angesetzt wird der Betrag, der dem Wert der vom Bauherren einschließlich Nachbarschaftshilfe in Unternehmerpreisen erbrachten Leistung entspricht.
Werden Grundstücks- und Notarkosten bei der Beitragsberechnung berücksichtigt?
Nein, Grundstückskosten sowie Kosten für Grundbucheintragung und Notare werden nicht berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024