Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG beginnt der Versicherungsschutz frühestens einen Tag nach Eingang des Antrags und lässt sich höchstens ein Jahr im Voraus festlegen. Der Schutz endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Der beantragte Versicherungsschutz beginnt frühestens einen Tag nach Antragseingang um 0:00 Uhr bei der VHV. Ein Beginn ist maximal 1 Jahr in die Zukunft möglich.
Die Versicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch 2 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz kann frühestens am Tag nach dem Antragseingang starten und höchstens ein Jahr im Voraus terminiert werden. Endzeitpunkt ist der Abschluss der Bauarbeiten. Spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn endet die Versicherung in jedem Fall.
Häufige Fragen
Ab wann kann der Versicherungsschutz frühestens starten?
Frühestens einen Tag nach Eingang des Antrags bei der VHV, jeweils um 0:00 Uhr.
Wie weit im Voraus lässt sich der Versicherungsbeginn festlegen?
Der Beginn ist maximal ein Jahr in die Zukunft möglich.
Wann endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Sie endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024