Bei der Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG gilt für gewerblich genutzte Bauwerke eine besondere Regel: Wird das fertige Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten mindestens zur Hälfte gewerblich genutzt, lässt sich der Versicherungsschutz ausschließlich über eine gewerbliche Bauherren-Haftpflichtversicherung darstellen.
Wird das zu errichtende Bauwerk nach Abschluss der Bauarbeiten mindestens zu 50 % gewerblich genutzt, ist der Versicherungsschutz nur über eine gewerbliche Bauherren-Haftpflichtversicherung möglich.
Was bedeutet das konkret?
Entscheidend ist, wie das Gebäude nach Fertigstellung genutzt wird. Liegt der gewerbliche Nutzungsanteil bei mindestens der Hälfte, kann der Versicherungsschutz nicht über die reguläre Bauherren-Haftpflichtversicherung erfolgen, sondern nur über eine gewerbliche Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Ab welchem gewerblichen Nutzungsanteil ist eine gewerbliche Bauherren-Haftpflichtversicherung nötig?
Sobald das fertige Bauwerk nach Abschluss der Bauarbeiten mindestens zu 50 % gewerblich genutzt wird, ist der Versicherungsschutz nur über eine gewerbliche Bauherren-Haftpflichtversicherung möglich.
Kann ich ein überwiegend gewerblich genutztes Gebäude über die normale Bauherrenhaftpflicht absichern?
Nein. Bei einer gewerblichen Nutzung von mindestens 50 % ist der Versicherungsschutz ausschließlich über eine gewerbliche Bauherren-Haftpflichtversicherung möglich.
Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Nutzung maßgeblich?
Maßgeblich ist die Nutzung des Bauwerks nach Abschluss der Bauarbeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024