Wer als privater Bauherr ein Bauvorhaben plant, ist über die Bauherrenhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG gegen die gesetzliche Haftpflicht rund um das im Versicherungsschein beschriebene Bauprojekt geschützt – vorausgesetzt, Planung, Bauleitung und Bauausführung sind an einen Dritten vergeben. Der Schutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn. Für Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe gilt der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 EUR, darüber hinaus nur bei besonderer Vereinbarung.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Bauherr ist, wer auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück Bau-, Umbau-, Abbruch-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten ausführen lässt.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Die Verlängerungsklausel findet keine Anwendung.
Bauausführung in Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Bauausführung in Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe bis zu einer Bausumme von 25.000 EUR.
Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen den Wert von 25.000 EUR, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.
Planung und Bauleitung durch den Versicherungsnehmer selbst
Falls folgendes zusätzliche Risiko versichert werden soll, kann durch besondere Vereinbarung der Versicherungsschutz im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen wie folgt erweitert werden:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein genannte Bauvorhaben. Bauherr ist, wer auf dem angegebenen Grundstück Bau-, Umbau-, Abbruch-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten ausführen lässt. Der Schutz gilt grundsätzlich nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind, und endet mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn. Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe sind bis zu einer Bausumme von 25.000 EUR mitversichert; höhere Eigenleistungen sowie die eigene Planung oder Bauleitung sind nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt.
Häufige Fragen
Wer gilt bei dieser Versicherung als Bauherr?
Bauherr ist, wer auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück Bau-, Umbau-, Abbruch-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten ausführen lässt.
Muss ich Planung und Ausführung an eine Firma vergeben, damit ich versichert bin?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Übernimmt der Versicherungsnehmer Planung oder Bauleitung selbst, ist das nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert.
Wie lange läuft der Versicherungsschutz?
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Eine Verlängerungsklausel findet keine Anwendung.
Bis zu welcher Bausumme ist Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe abgedeckt?
Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe sind bis zu einer Bausumme von 25.000 EUR versichert. Übersteigen die veranschlagten Baueigenleistungen diesen Wert, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024