Wer ein Grundstück verkauft und danach als früherer Besitzer für ein Gebäude in Anspruch genommen wird, ist über die Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG weiterhin geschützt, solange die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat. Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des früheren Besitzers nach der einschlägigen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer nach § 836 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist, dass die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Grundstück mit Gebäude abgibt, kann auch nach dem Besitzwechsel noch als früherer Besitzer haftbar gemacht werden. Für solche Fälle besteht Versicherungsschutz, sofern die Versicherung bis zum Zeitpunkt des Besitzwechsels bestanden hat.
Häufige Fragen
Bin ich auch dann noch versichert, wenn ich das Grundstück bereits abgegeben habe?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer nach § 836 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist, dass die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat.
Welche Bedingung muss für den Schutz als früherer Besitzer erfüllt sein?
Die Versicherung muss bis zum Besitzwechsel bestanden haben. Nur dann greift der Versicherungsschutz für die Haftpflicht als früherer Besitzer.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024