Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG sind auch Personen mitversichert, die per eitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind: Ihre gesetzliche Haftpflicht ist für Ansprüche geschützt, die aus Anlass dieser Verrichtungen gegen sie erhoben werden.
Mitversicherte Personen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.
Der Versicherungsschutz gilt für Ansprüche, die aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung gegen diese Personen erhoben werden.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch bestimmte Beschäftigte in den Schutz einbezogen. Gemeint sind Personen, die per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind. Ihre gesetzliche Haftpflicht ist geschützt, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Tätigkeiten gegen sie geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Welche Personen sind neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Mitversichert sind Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.
Für welche Ansprüche greift der Schutz bei diesen Personen?
Der Schutz gilt für Ansprüche, die aus Anlass der Ausführung ihrer beauftragten Verrichtungen gegen sie erhoben werden.
Ist die gesetzliche Haftpflicht der beauftragten Personen abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht dieser mit der Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024