Wer seinen Beitrag zur Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform trotzdem rechtzeitig. Bei mehrfach gescheitertem Einzug darf das Lastschriftmandat gekündigt und Bankgebühren weitergegeben werden.
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Zahlungsaufforderung wird in Textform abgegeben (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
In der Kündigung muss der Versicherer darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer per Lastschrift zahlt, muss am Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto haben. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers erfolgt. Liegt es dagegen am Versicherungsnehmer, dass Beiträge trotz mehrerer Versuche nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und anfallende Bankgebühren in Rechnung stellen.
Häufige Fragen
Wofür muss ich beim Lastschriftverfahren selbst sorgen?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn die Lastschrift ohne mein Verschulden nicht klappt?
Ja. Wenn der Einzug ohne Ihr Verschulden scheitert, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn Sie sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform leisten.
Was passiert, wenn Beiträge trotz mehrerer Versuche nicht eingezogen werden können?
Haben Sie das zu vertreten, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Dann müssen Sie den ausstehenden und die zukünftigen Beiträge selbst übermitteln.
Wer trägt Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug?
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024