Nach einem Schadenfall in der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG dürfen beide Vertragsseiten den Vertrag vorzeitig kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, der Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt wurde oder eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform und spätestens einen Monat nach dem auslösenden Ereignis zugehen.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherer hat eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet.
- Der Versicherer hat den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt.
- Dem Versicherungsnehmer wird eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer ein Kündigungsrecht. Auslöser dafür sind eine geleistete Schadensersatz- oder Sanierungszahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung oder eine gerichtlich zugestellte Klage über einen versicherten Anspruch. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort mit Zugang oder – wenn gewünscht – später; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf ich meinen Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem Versicherungsfall?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage in Textform zugegangen sein.
Ab wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024