Beim Thema Gefahrerhöhung in der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG gibt es an dieser Stelle keine Regelung, denn der entsprechende Punkt entfällt und ist für dieses Bedingungswerk nicht relevant.
Zum Thema Gefahrerhöhung besteht an dieser Stelle keine Regelung.
- Der Punkt entfällt, da er nicht relevant ist.
Was bedeutet das konkret?
An dieser Stelle ist keine inhaltliche Regelung vorhanden. Der Punkt zur Gefahrerhöhung entfällt, weil er für dieses Bedingungswerk nicht relevant ist.
Häufige Fragen
Gibt es hier eine Regelung zur Gefahrerhöhung?
Nein, an dieser Stelle besteht keine Regelung. Der Punkt entfällt, da er nicht relevant ist.
Warum ist dieser Abschnitt leer?
Weil der Punkt zur Gefahrerhöhung entfällt und für dieses Bedingungswerk als nicht relevant gekennzeichnet ist.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024