Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei. Berechtigt sind Ansprüche, wenn eine gesetzliche Grundlage, ein rechtskräftiges Urteil, ein Anerkenntnis oder ein Vergleich vorliegt und der Versicherer daran gebunden ist. Zudem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, Prozesse auf eigene Kosten führen, Verteidigerkosten im Strafverfahren tragen und Rechte zur Aufhebung oder Minderung von Renten ausüben.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Schadensersatzverpflichtungen sind berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Zahlung, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Als berechtigt gelten Ansprüche vor allem dann, wenn sie auf Gesetz, einem rechtskräftigen Urteil, einem Anerkenntnis oder einem Vergleich beruhen und der Versicherer daran gebunden ist. Steht die Verpflichtung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Zudem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, Prozesse auf eigene Kosten führen, unter bestimmten Voraussetzungen Verteidigerkosten übernehmen und Rechte zur Aufhebung oder Minderung von Renten ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet die Versicherung im Schadensfall konkret?
Sie prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt ein Schadensersatzanspruch als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden eigenmächtige Anerkenntnisse oder Vergleiche den Versicherer?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.
Wie schnell erfolgt die Freistellung, wenn die Verpflichtung feststeht?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024