Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern: Der Beitragssatz pro 1.000 Euro steigt oder sinkt je nachdem, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu den gesamten Versicherungssummen im Durchschnitt der maßgebenden drei Jahre entwickelt hat. Wird der Beitragssatz erhöht, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Anteil der Prämie, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgebend sind die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1.000 Euro (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Dies gilt auch, soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Ausschlaggebend ist, wie sich das Verhältnis folgender Größen im Durchschnitt der maßgebenden drei Jahre erhöht oder vermindert hat:
- die Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten)
- der Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Berücksichtigt werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres, jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Dabei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre herangezogen.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet.
Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres ändern, je nachdem wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu den Versicherungssummen im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre entwickelt hat. Bleibt die Veränderung unter 5 Prozent, wird der Wert erst im Folgejahr mit einbezogen. Der angepasste Beitragssatz darf den geltenden Tarifbeitragssatz nicht überschreiten. Wird der Beitragssatz erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich meine Prämie in der Hausratversicherung ändern?
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken, entsprechend der Anpassung des Beitragssatzes. Das gilt auch für den Anteil, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Wie wird die Anpassung des Beitragssatzes berechnet?
Maßgebend ist das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre. Grundlage sind die von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichten Werte für das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr, jeweils im Vergleich zum davor abgelaufenen Jahr.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022