Bei der Ammerländer Versicherung VVaG und ihrer Hausratversicherung müssen Mitglieder Nachschuss-Beiträge zahlen, wenn Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen die Ausgaben eines Geschäftsjahres nicht decken. Solche Nachschüsse sind bis zur Höhe eines Jahresbeitrags möglich und richten sich nach den im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträgen. Auch im Laufe des Jahres ausgeschiedene Mitglieder werden herangezogen; über Festsetzung und Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen zur Deckung der Ausgaben in einem Geschäftsjahr nicht aus, sind die Mitglieder zur Zahlung von Nachschuss-Beiträgen verpflichtet. Diese Nachschuss-Beiträge sind bis zur Höhe eines Jahresbeitrages zu leisten. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Zu den Nachschuss-Beiträgen haben auch die Mitglieder beizutragen, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind.
Die Mitglieder werden zur Zahlung des Nachschussbeitrages in der gleichen Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres nicht ausreicht, um alle Ausgaben zu decken, können die Mitglieder zu zusätzlichen Zahlungen – den Nachschuss-Beiträgen – verpflichtet werden. Diese sind auf höchstens einen Jahresbeitrag begrenzt und werden anteilig nach den zuletzt gezahlten Beträgen berechnet. Auch wer im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, muss sich beteiligen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder einen Nachschuss zahlen?
Wenn Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder zur Zahlung von Nachschuss-Beiträgen verpflichtet.
Wie hoch kann ein Nachschuss-Beitrag maximal ausfallen?
Nachschuss-Beiträge sind bis zur Höhe eines Jahresbeitrages zu leisten. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Müssen auch ausgeschiedene Mitglieder Nachschüsse zahlen?
Ja, auch Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer legt die Nachschüsse fest?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022