Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratsparte fließt der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden darf. Der Vorstand entscheidet über Auszahlung oder Anrechnung an die Mitglieder, wobei die Verteilung im Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen erfolgt.
Der nach Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die
- am Anfang des Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind, und
- während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres Mitglieder des Vereins waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Erzielt der Verein einen Überschuss, wird dieser nach Abzug bestimmter Positionen in eine Rückstellung eingestellt, die nur für Beitragsrückerstattungen genutzt werden darf. Der Vorstand entscheidet, ob und wie viel davon an die Mitglieder zurückgezahlt oder auf künftige Beiträge und Nachschüsse angerechnet wird. Die Verteilung richtet sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge, und berechtigt sind grundsätzlich Mitglieder, die während des Vorjahres und zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres im Verein waren.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Wer entscheidet über die Höhe der Beitragsrückerstattung?
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist rückerstattungsberechtigt?
Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang des betreffenden Geschäftsjahres Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Bei Anrechnung auf Nachschüsse sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer berechtigt.
Nach welchem Maßstab wird die Beitragsrückerstattung verteilt?
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022