Bei der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder in der Hausratversicherung eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einbringen, sofern sie bis spätestens 1. Februar des Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht und von mindestens 200 Mitgliedern mit Mitglieds-Nr. unterzeichnet sind.
Mitglieder des Vereins können Anträge beim Vorstand einreichen, die über die Mitgliedervertreterversammlung zur Beschlussfassung gebracht werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Anträge keine Fragen der Geschäftsführung betreffen. Die Einreichung muss schriftlich und spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres erfolgen.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung des Antrags beauftragt werden. Ebenso ist es möglich, das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung einzuladen.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist jeweils die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Mitglieder haben das Recht, eigene Anträge für die Mitgliedervertreterversammlung einzubringen, wenn diese nicht die Geschäftsführung betreffen. Solche Anträge müssen fristgerecht bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und die Unterschriften von mindestens 200 Mitgliedern mit deren Mitglieds-Nr. tragen. Über Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nur abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ein Mitgliederantrag eingereicht werden?
Der Antrag muss spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften braucht ein solcher Antrag?
Der Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der jeweiligen Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Anträge dürfen Mitglieder überhaupt einreichen?
Mitglieder können Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen, sofern diese nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022