Wie das Vermögen der Ammerländer Versicherung VVaG in der Sparte Hausrat angelegt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde. Nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb verfügbar bleiben muss, wird flüssig gehalten. Abweichungen von diesen Anlageregeln sind ausschließlich mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig.
Das Vereinsvermögen ist grundsätzlich anzulegen. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften der Aufsichtsbehörde als Maßstab.
Ausgenommen von der Anlage ist der Teil des Vermögens, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist.
Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das konkret?
Das Vermögen des Vereins wird nach den gesetzlichen Regeln und den Vorgaben der Aufsichtsbehörde angelegt. Ein Teil des Vermögens bleibt verfügbar, damit der Versicherungsbetrieb laufen kann. Möchte der Verein von diesen Anlageregeln abweichen, braucht er dafür die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Wie muss das Vermögen des Vereins angelegt werden?
Es ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde anzulegen.
Muss das gesamte Vereinsvermögen angelegt werden?
Nein. Der Teil, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist, wird nicht angelegt.
Sind Abweichungen von den Anlagevorgaben möglich?
Ja, aber Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022