Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung müssen Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus zahlen, und zwar in der Höhe, die sich aus den vom Vorstand beschlossenen Tarifen ergibt. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, richtet sich das weitere Vorgehen nach dem Versicherungsvertragsgesetz.
Die Mitglieder haben jährlich im Voraus Beiträge zu entrichten. Maßgeblich für die Höhe sind die vom Vorstand beschlossenen Tarife.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied zahlst du deinen Beitrag einmal im Jahr im Voraus. Wie hoch der Beitrag ist, legt der Vorstand über die beschlossenen Tarife fest. Zahlst du nicht rechtzeitig und kommst in Verzug, greifen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Häufige Fragen
Wann sind die Beiträge fällig?
Die Mitglieder müssen die Beiträge jährlich im Voraus entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe der Beiträge?
Die Höhe richtet sich nach den vom Vorstand beschlossenen Tarifen.
Was gilt, wenn ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug gerät?
Für den Fall des Verzuges eines Mitglieds gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022