Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratsparte sichert eine Verlustrücklage außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb ab: Sie wird mindestens in Höhe der aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilitätsspanne gebildet, erhält bis zum Erreichen des Mindestbetrags den vollen Jahresüberschuss und danach mindestens 10 Prozent des Überschusses, bis 20 Prozent der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht sind.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage gebildet. Diese Rücklage richtet sich nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und beträgt mindestens die Höhe der Solvabilitätsspanne, die aufsichtsrechtlich nach den Bestimmungen der Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV) in der jeweils geltenden Fassung gefordert wird.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ist die Mindestrücklage erreicht und ergibt sich am Ende eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen der Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Dies gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Dies gilt auch nur insoweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage dabei nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren hiervon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt Geld für außergewöhnliche Verluste zurück, wobei die Mindesthöhe durch aufsichtsrechtliche Vorgaben bestimmt wird. Bis der Mindestbetrag erreicht ist, fließt der komplette Jahresüberschuss in diese Rücklage; danach mindestens 10 Prozent des Überschusses, bis 20 Prozent der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht sind. Pro Jahr darf nur ein begrenzter Teil der Rücklage genutzt werden, und der Mindestbetrag darf dabei nicht unterschritten werden. Zusätzlich sind weitere freie Rücklagen möglich.
Häufige Fragen
Wozu dient die Verlustrücklage?
Sie dient dazu, einen außergewöhnlichen Verlust aus dem Geschäftsbetrieb zu decken.
Wie hoch soll die Verlustrücklage mindestens sein?
Mindestens in Höhe der aufsichtsrechtlich nach den Bestimmungen der Kapitalausstattungs-Verordnung geforderten Solvabilitätsspanne, gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz.
Wie viel des Überschusses fließt in die Rücklage?
Solange der Mindestbetrag nicht erreicht oder nach einer Entnahme nicht wieder erreicht ist, fließt der volle Jahresüberschuss zu. Danach mindestens 10 % des Überschusses, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht.
Wie viel darf jährlich aus der Rücklage entnommen werden?
In einem Jahr nur bis zu 25 % der Gesamtsumme und nur, soweit die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022