Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer Schäden, die durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) oder durch Hagel an versicherten Sachen entstehen – etwa wenn Sturm oder Hagel direkt einwirkt oder Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das Gebäude geworfen werden. Nicht abgedeckt sind unter anderem Sturmflut, eindringender Regen durch offene Fenster sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundener Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – sei es durch direkte Einwirkung oder weil Sturm bzw. Hagel Gegenstände auf das Gebäude wirft. Als Sturm gilt dabei mindestens Windstärke 8, also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h. Kein Schutz besteht unter anderem bei Sturmflut, bei durch offene Fenster eindringendem Regen sowie bei weiteren Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben. Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert, mit Ausnahme von ausschließlich selbst genutzten Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm als versichertes Ereignis?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen verursacht hat, oder dass der Schaden angesichts des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch Regen versichert, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein, das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen außerhalb des Gebäudes gegen Sturm und Hagel abgesichert?
Grundsätzlich nicht. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück Antennenanlagen und Markisen, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022