Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zählen unter anderem Bargeld, Schmuck, Gold- und Platinsachen, Pelze, Kunstgegenstände sowie Antiquitäten über 100 Jahre zu den Wertsachen, für die eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall gilt. Wer diese Werte nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, muss zusätzlich mit niedrigeren Grenzen rechnen – etwa 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und 10 Prozent für Schmuck und Edelmetalle.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld sowie auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht bereits unter dem vorherigen Punkt genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt und
- sie weisen als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall zusätzlich begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte hochwertige Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Kunst und Antiquitäten gelten als Wertsachen und sind nur bis zu bestimmten Grenzen mitversichert. Grundsätzlich ersetzt der Versicherer für Wertsachen höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, wenn nichts anderes vereinbart ist. Werden diese Werte nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich strengere Grenzen, gestaffelt nach Art der Wertsache. Ein Wertschutzschrank muss dabei geprüft und anerkannt sein sowie ein Mindestgewicht haben oder fest verankert bzw. eingemauert sein.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Hausrat abgesichert?
Für Wertsachen gilt grundsätzlich eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich meine Wertsachen nicht im Wertschutzschrank aufbewahre?
Dann gelten zusätzliche Grenzen je Versicherungsfall: 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkartenbeträge, 3 Prozent insgesamt für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie 10 Prozent insgesamt für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Als freistehender Schrank braucht er ein Mindestgewicht von 200 kg; bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder in Wand oder Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Zählen Antiquitäten und Kunst zu den versicherten Wertsachen?
Ja. Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, gehören zu den Wertsachen – ausgenommen sind allerdings Möbelstücke. Auch Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken zählen dazu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022