Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung entsteht die Mitgliedschaft im Verein automatisch mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet, sobald dieser Vertrag ausläuft. Wer als Mitglied ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird damit zugleich Mitglied im Verein. Diese Mitgliedschaft läuft so lange, wie der Vertrag besteht, und endet mit seinem Ablauf. Nach dem Ausscheiden besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Häufige Fragen
Wann werde ich Mitglied im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Bekomme ich beim Ausscheiden einen Anteil am Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022