Beim Aufsichtsrat der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung liegen zentrale Kontroll- und Entscheidungsaufgaben: Er überwacht die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und muss bestimmten Geschäften wie Grundstücksgeschäften, Nachschussbeiträgen oder Änderungen der Versicherungsbedingungen zustimmen. Zudem darf er die Satzung in bestimmten Fällen ändern.
Den Aufsichtsrat treffen die Rechte und Pflichten, die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen
- Verträge mit anderen Versicherungsunternehmen, ausgenommen Rückversicherungsverträge
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands und ist für zentrale Weichenstellungen zuständig. Er prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und muss bei bestimmten wichtigen Geschäften – etwa bei Grundstücksgeschäften, Nachschussbeiträgen oder Änderungen der Versicherungsbedingungen – zustimmen. Außerdem darf er die Satzung in bestimmten Fällen selbst anpassen, etwa bei rein sprachlichen Änderungen oder auf Verlangen der Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Welche Hauptaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, den Vorschlag zur Überschussverteilung und den Geschäftsbericht, berichtet an die Mitgliedervertreterversammlung, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wofür braucht es die Zustimmung des Aufsichtsrates?
Für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, Verträge mit anderen Versicherungsunternehmen (außer Rückversicherungsverträgen), die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, allerdings nur eingeschränkt: Er darf die Satzung ändern, soweit es nur die Fassung betrifft, und Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so abändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Wer bestellt den Vorstand?
Die Bestellung des Vorstandes und die Regelung seines Dienstverhältnisses obliegen dem Aufsichtsrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022