Bei der Ammerländer Versicherung VVaG mit ihrer Hausratversicherung ist die Mitgliedervertreterversammlung beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – unabhängig davon, wie viele Mitgliedervertreter tatsächlich erschienen sind. Beschlüsse fallen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, für bestimmte Entscheidungen sind jedoch eine 2/3- oder 3/4-Mehrheit vorgeschrieben, und Wahlen erfolgen in der Regel über Stimmzettel.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde. Auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter kommt es dabei nicht an.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Wird Einspruch erhoben, wird stattdessen mit Stimmzetteln abgestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine 2/3-Mehrheit ist bei bestimmten Beschlüssen erforderlich. Eine 3/4-Mehrheit ist bei bestimmten Beschlüssen erforderlich.
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl statt. Diese zweite Wahl erfolgt zwischen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretern, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht. Der Vorsitzende der Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung kann Entscheidungen treffen, sobald sie ordnungsgemäß einberufen wurde – egal, wie viele Mitgliedervertreter erschienen sind. Normalerweise reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei manchen Beschlüssen sind aber eine 2/3- oder 3/4-Mehrheit nötig. Abgestimmt wird per Handzeichen oder, bei Einspruch, per Stimmzettel; ein Gleichstand bedeutet Ablehnung. Wahlen laufen über Stimmzettel, und bei fehlender absoluter Mehrheit gibt es eine Stichwahl.
Häufige Fragen
Ab wann kann die Mitgliedervertreterversammlung überhaupt Beschlüsse fassen?
Die Versammlung ist beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde. Wie viele Mitgliedervertreter erschienen sind, spielt dafür keine Rolle.
Welche Mehrheit ist für einen Beschluss nötig?
Grundsätzlich genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Beschlüsse ist eine 2/3-Mehrheit und für andere eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
Bei einem Beschluss gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Wie laufen Wahlen ab?
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Erzielt niemand im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden, findet eine zweite Wahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022