Bei einem Hausratschaden zahlt die Ammerländer Versicherung VVaG für zerstörte oder abhandengekommene Sachen den Versicherungswert und bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet, die Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzugsberechtigung, und liegt eine Unterversicherung vor, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Im Versicherungsfall werden ersetzt:
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen: der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen: die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den zuvor genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Bei zerstörten oder gestohlenen Sachen wird der Versicherungswert ersetzt, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, jedoch nie mehr als der Versicherungswert. Restwerte werden abgezogen, und die Mehrwertsteuer entfällt, wenn sie nicht gezahlt wurde oder der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme mit Vorsorgebetrag begrenzt; ist diese zu niedrig angesetzt, wird bei Unterversicherung anteilig nach einer festen Formel gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einer beschädigten Sache erstattet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was passiert, wenn nur ein Schönheitsschaden vorliegt?
Bleibt die Gebrauchsfähigkeit erhalten und ist die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Wie wird die Entschädigung bei einer Unterversicherung berechnet?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung anteilig gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022