Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratsparte fällt das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen, und Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger. Damit sind sowohl der zeitliche Rahmen der Geschäftstätigkeit als auch der Ort der Bekanntmachungen festgelegt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am Jahresanfang und endet am Jahresende, entspricht also dem Kalenderjahr. Mitteilungen und Veröffentlichungen des Vereins werden grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Häufige Fragen
Wann beginnt und endet das Geschäftsjahr des Vereins?
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, es beginnt also am Jahresanfang und endet am Jahresende.
Wo werden Bekanntmachungen des Vereins veröffentlicht?
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022