Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratsparte ist die Mitgliedervertretung das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 selbst gewählten Mitgliedern, die für sieben Jahre gewählt werden und über alle Angelegenheiten beschließen, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen. Wahlvorschläge, Ersatzwahlen und der Ausschluss von Mitgliedervertretern sind ebenso geregelt wie die Ausgestaltung des Amts als unentgeltliches Ehrenamt.
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Wählbar ist jedes Mitglied, das
- weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist
- und nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Sie fordert gleichzeitig dazu auf, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen Mitglieder gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gelten vor allem:
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters
- oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ des Vereins und entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen. Sie umfasst 21 bis 33 selbst gewählte Mitglieder, die für sieben Jahre gewählt werden, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Wahlvorschläge, Ersatzwahlen und der Ausschluss von Mitgliedervertretern sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das Amt ist unentgeltlich, entstandene Auslagen werden aber erstattet.
Häufige Fragen
Wie viele Mitglieder hat die Mitgliedervertretung?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern.
Für wie lange werden Mitgliedervertreter gewählt?
Sie werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wer kann als Mitgliedervertreter gewählt werden?
Wählbar ist jedes Mitglied, das weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist und das nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist. In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ja. Wegen grober Pflichtverletzung oder aus einem anderen wichtigen Grund kann ein Ausschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfolgen. Als wichtiger Grund gelten vor allem Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022