Die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG schützt Ihren Hausrat über die Außenversicherung auch dann weltweit, wenn sich versicherte Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – bis zu drei Monate gelten dabei als vorübergehend. Der Schutz greift unter bestimmten Voraussetzungen bei Einbruchdiebstahl, Raub sowie bei Sturm und Hagel innerhalb von Gebäuden, wobei die Entschädigung auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt ist.
Versicherte Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- Euro begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist über die Außenversicherung auch dann geschützt, wenn er sich vorübergehend – also bis zu drei Monate – außerhalb der eigenen Wohnung befindet, und zwar weltweit. Bei Ausbildung sowie Wehr- oder Zivildienst gilt der auswärtige Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten jeweils besondere Voraussetzungen, und die Entschädigung ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange sind meine Sachen außerhalb der Wohnung mitversichert?
Versicherte Sachen sind weltweit mitversichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst weiter über den Hausrat abgesichert?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Wie viel wird über die Außenversicherung maximal erstattet?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 Euro. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb der Wohnung versichert?
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basic 2022