Mit der VHV Hausratversicherung sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut abgesichert, wenn eine Gefrier- und Kühleinrichtung durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt und dadurch finanzielle Verluste entstehen.
Versichert sind in der VHV Hausratversicherung Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch entstehen, dass eine Gefrier- und Kühleinrichtung durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt Ihre Gefrier- oder Kühleinrichtung aus, weil die öffentliche Stromversorgung unterbrochen wurde, sind die dadurch entstehenden Schäden am eingelagerten Gefrier- und Kühlgut mitversichert. So sind Sie gegen finanzielle Verluste geschützt, wenn Lebensmittel durch einen solchen Stromausfall verderben.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut versichert?
Ja. In der VHV Hausratversicherung sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut versichert, die durch den Ausfall einer Gefrier- und Kühleinrichtung entstehen.
Wodurch muss der Ausfall der Kühleinrichtung verursacht sein?
Versichert ist der Ausfall der Gefrier- und Kühleinrichtung durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung.
Was wird bei einem solchen Schaden abgesichert?
Abgesichert werden die finanziellen Verluste, die durch die Schädigung des Gefrier- und Kühlguts entstehen.
Gilt der Schutz auch bei anderen Ausfallursachen?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab. Beschrieben ist hier der Ausfall durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung.