Bei der VHV Hausratversicherung werden persönliche Auslagen im Schadensfall pauschal erstattet, sobald die Entschädigungsleistung mehr als 500 Euro beträgt. Erstattet werden dann 10 Prozent der Entschädigungsleistung, höchstens jedoch 500 Euro je Versicherungsfall.
Beträgt die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mehr als 500 Euro, werden für persönliche Auslagen pauschal 10 Prozent der Entschädigungsleistung erstattet, höchstens 500 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden zu einer Entschädigung von mehr als 500 Euro führt, gibt es zusätzlich eine Pauschale für persönliche Auslagen. Diese Pauschale entspricht 10 Prozent der Entschädigungsleistung und ist auf höchstens 500 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Ab wann werden persönliche Auslagen erstattet?
Persönliche Auslagen werden erstattet, wenn die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mehr als 500 Euro beträgt.
Wie hoch ist die Erstattung persönlicher Auslagen?
Es werden pauschal 10 Prozent der Entschädigungsleistung erstattet.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung beträgt höchstens 500 Euro je Versicherungsfall.
Werden persönliche Auslagen auch bei kleineren Schäden erstattet?
Nein, eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mehr als 500 Euro beträgt.