Die VHV Hausratversicherung übernimmt bei Graffitischäden die erforderlichen und nachweislich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Wandschmierereien durch unbefugte Dritte an Außenseiten versicherter Sachen – bis 10.000 Euro je Schadenfall, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 Euro und mit klarer Anzeigepflicht bei Versicherer und Polizei.
Versicherte Kosten:
Versichert sind in der VHV Hausratversicherung die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Wandschmiererei durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Höhe der Entschädigung und Selbstbeteiligung:
- Je Schadenfall werden maximal 10.000 Euro ersetzt.
- Von der berechneten Entschädigung wird je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro abgezogen.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Wird an den Außenseiten Ihrer versicherten Sachen von unbefugten Dritten ein Graffiti angebracht, hilft die Hausratversicherung bei den Kosten für die Beseitigung. Erstattet werden die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Beseitigungskosten. Es gilt eine Obergrenze je Schadenfall, und ein fester Betrag wird als Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen. Wichtig ist, den Schaden schnell zu melden – sowohl beim Versicherer als auch bei der Polizei.
Häufige Fragen
Sind Graffitischäden in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja. Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti, die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Wie viel wird je Schadenfall ersetzt?
Je Schadenfall werden maximal 10.000 Euro ersetzt.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja. Von der berechneten Entschädigung wird je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro abgezogen.
Was muss ich bei einem Graffitischaden tun?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Was gilt als Graffiti im Sinne der Versicherung?
Als Graffiti gilt eine Wandschmiererei durch Farben oder Lacke an Außenseiten von versicherten Sachen.