Bei der VHV Hausratversicherung ist auch ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands abgesichert – solange er nicht zum Lebensmittelpunkt wird. Erfahren Sie, für wen der Schutz gilt und wann er entfällt.
Versicherungsschutz für den Zweitwohnsitz:
Versicherungsschutz besteht für Hausrat, der sich in einer aus beruflicher Veranlassung genutzten Wohnung befindet und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist.
Die Wohnung muss genutzt werden von:
- dem Versicherungsnehmer oder
- Partnern, die mit ihm in häuslicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft leben.
Der Versicherungsschutz entfällt, sobald erkennbar der Lebensmittelpunkt in diese Wohnung verlagert wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in Deutschland nutzt, hat auch für den dortigen Hausrat Versicherungsschutz. Das gilt für den Versicherungsnehmer selbst und für Partner, die mit ihm zusammenleben. Wird die Zweitwohnung jedoch erkennbar zum eigentlichen Lebensmittelpunkt, endet der Schutz.
Häufige Fragen
Ist ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz versichert?
Ja. Für Hausrat in einer aus beruflicher Veranlassung genutzten Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz.
Für wen gilt der Versicherungsschutz am Zweitwohnsitz?
Er gilt für den Versicherungsnehmer sowie für Partner, die mit ihm in häuslicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft leben und die Wohnung nutzen.
Muss der Zweitwohnsitz in Deutschland liegen?
Ja. Die Wohnung muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen sein.
Wann entfällt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz entfällt, sobald erkennbar der Lebensmittelpunkt in diese Wohnung verlagert wird.