Wer aus beruflichen Gründen eine Pendlerwohnung nutzt, findet in der VHV Hausratversicherung Schutz für den dortigen Hausrat – vorausgesetzt, die Wohnung liegt in Deutschland und wird vom Versicherungsnehmer oder in häuslicher Lebensgemeinschaft lebenden Partnern genutzt. Wichtig zu wissen ist, wann der Schutz endet.
Für Hausrat, der sich in einer aus beruflicher Veranlassung genutzten Wohnung befindet, besteht Versicherungsschutz. Die Nutzung erfolgt durch:
- den Versicherungsnehmer oder
- mit ihm in häuslicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft lebende Partner.
Voraussetzung ist, dass die Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist.
Der Versicherungsschutz entfällt, sobald erkennbar der Lebensmittelpunkt in diese Wohnung verlagert wird.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt du beruflich bedingt eine zweite Wohnung in Deutschland als Pendlerwohnung, ist der dort befindliche Hausrat grundsätzlich mitversichert. Das gilt, wenn du selbst oder ein in häuslicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft lebender Partner die Wohnung nutzt. Verlagert sich dein Lebensmittelpunkt jedoch erkennbar in diese Wohnung, greift der Schutz nicht mehr.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat in meiner Pendlerwohnung versichert?
Ja. Für Hausrat in einer aus beruflicher Veranlassung genutzten Wohnung besteht Versicherungsschutz, sofern die Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist.
Wer muss die Pendlerwohnung nutzen, damit Schutz besteht?
Die Wohnung muss vom Versicherungsnehmer oder von mit ihm in häuslicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft lebenden Partnern genutzt werden.
Muss die Pendlerwohnung in Deutschland liegen?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur für Wohnungen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen sind.
Wann entfällt der Versicherungsschutz für die Pendlerwohnung?
Der Versicherungsschutz entfällt, sobald erkennbar der Lebensmittelpunkt in diese Wohnung verlagert wird.