Die VHV Hausratversicherung leistet für Schäden an versicherten Sachen, die durch wild lebende Tiere des Schalenwilds nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz verursacht werden – etwa durch Wildschweine, Rehe oder Rothirsche. Hier erfahren Sie, welche Tiere dazu zählen und wie der Versicherungsschutz greift.
In der VHV Hausratversicherung sind Schäden an versicherten Sachen durch wild lebende Tiere versichert, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen.
Beispiele für Schalenwild:
- Wildschweine
- Rehe
- Rothirsche
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein wild lebendes Tier, das zum sogenannten Schalenwild gehört, versicherte Gegenstände beschädigt, greift der Schutz der Hausratversicherung. Welche Tiere als Schalenwild gelten, richtet sich nach der Definition im Bundesjagdgesetz. Typische Vertreter sind Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Wild in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja. Schäden an versicherten Sachen durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen, sind versichert.
Welche Tiere gehören zum Schalenwild?
Zum Schalenwild zählen wild lebende Tiere nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz, zum Beispiel Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Nach welcher Regelung richtet sich die Einordnung als Schalenwild?
Die Einordnung als Schalenwild richtet sich nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz.
Was muss beschädigt sein, damit der Schutz greift?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch wild lebende Tiere des Schalenwilds verursacht werden.