Bei der VHV Hausratversicherung sind Reparaturkosten an elektrischen Geräten des Hausrats abgedeckt, wenn Haustiere durch einen Biss einen Schaden verursachen. Voraussetzung ist, dass die Geräte in der versicherten Wohnung stehen. Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Versicherte Schäden:
- Reparaturkosten an elektrischen Geräten des Hausrats, die durch den Biss von Haustieren entstehen.
Voraussetzung:
- Die elektrischen Geräte befinden sich innerhalb der versicherten Wohnung.
Entschädigung:
- Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Beißt ein Haustier ein elektrisches Gerät des Hausrats an und beschädigt es, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Das Gerät muss sich in der versicherten Wohnung befinden. Pro Schadensfall gibt es hierfür bis zu 300 Euro.
Häufige Fragen
Sind Bisse von Haustieren an elektrischen Geräten versichert?
Ja. Versichert sind Reparaturkosten an elektrischen Geräten des Hausrats, die durch den Biss von Haustieren entstehen.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die elektrischen Geräte müssen sich innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung im Schadensfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Reparaturkosten an den betroffenen elektrischen Geräten des Hausrats.