Die Außenversicherung der VHV Hausratversicherung bietet weltweiten Schutz für versicherte Sachen außerhalb der eigenen Wohnung – etwa während einer Ausbildung, eines Freiwilligendienstes oder auf Reisen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten und welche Grenzen zu beachten sind.
In der VHV Hausratversicherung versteht man unter der Außenversicherung, dass außerhalb des Versicherungsorts für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen besteht:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (Beispiele: Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Einbruchdiebstahl:
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub:
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Naturgefahren:
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen:
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert den Schutz Ihrer Hausratsachen über die eigene Wohnung hinaus. Nehmen Sie versicherte Gegenstände vorübergehend mit nach draußen – zum Beispiel auf eine Reise – bleiben sie weltweit geschützt, solange sie sich nur zeitweise außerhalb des Versicherungsorts befinden. Auch wer sich für Ausbildung oder Freiwilligendienst länger außerhalb der Wohnung aufhält, bleibt eingeschlossen, sofern kein eigener Hausstand gegründet wird. Für bestimmte Gefahren wie Raub oder Naturgefahren gelten dabei besondere Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt die Außenversicherung weltweit?
Ja. Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange gelten Sachen als nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts?
Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während Ausbildung oder Freiwilligendienst versichert?
Ja. Bei längerem Aufenthalt außerhalb der Wohnung während einer Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes besteht Versicherungsschutz – unabhängig von der Dauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Sind Schäden durch Naturgefahren in der Außenversicherung gedeckt?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Sind bei einem Raub alle Sachen versichert?
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert. Voraussetzung für den Schutz ist zudem, dass die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.