Mit der VHV Hausratversicherung sind persönliche Gegenstände im Haushalt gegen finanzielle Verluste durch Wasserschäden abgesichert. Ersetzt werden auch Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung.
Die VHV Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden repariert werden müssen an:
- Bodenbelägen
- Innenanstrichen
- Tapeten
Voraussetzung:
Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es in Ihrer Wohnung zu einem Leitungswasserschaden, kann die Hausratversicherung nicht nur Ihre persönlichen Gegenstände absichern. Sie übernimmt in diesem Fall auch die Reparaturkosten für beschädigte Bodenbeläge, Innenanstriche oder Tapeten. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine gemietete Wohnung oder um Wohnraum in Ihrem Sondereigentum handelt.
Häufige Fragen
Welche Reparaturkosten übernimmt die VHV Hausratversicherung bei Leitungswasserschäden?
Übernommen werden die Kosten für die Reparatur von Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten.
Unter welcher Voraussetzung werden die Reparaturkosten erstattet?
Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Sind auch persönliche Gegenstände abgesichert?
Ja, die VHV Hausratversicherung sichert persönliche Gegenstände im Haushalt gegen finanzielle Verluste durch Wasserschäden ab.
Gilt der Schutz auch in einer Mietwohnung?
Ja, der Schaden kann in einer gemieteten Wohnung oder in einer in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden sein.