Endet ein Vertrag der VHV Hausratversicherung vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Beitragsteil für die Zeit zu, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie sich Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein weggefallenes versichertes Interesse auf Beitrag und Geschäftsgebühr auswirken, erfahren Sie hier im Detail.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruf innerhalb von 14 Tagen:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Unterbliebene Widerrufsbelehrung:
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Rücktritt des Versicherers:
- Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
- Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Fehlendes oder nicht entstandenes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Versicherung eines nicht bestehenden Interesses in rechtswidriger Absicht:
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlen Sie den Beitrag nur für die Zeit, in der Ihr Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Endet der Vertrag vorzeitig – etwa durch Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung –, richtet sich der dem Versicherer zustehende Beitrag danach, bis zu welchem Zeitpunkt der Schutz galt oder wann der Versicherer Kenntnis von bestimmten Umständen erlangt hat. In einzelnen Fällen kann der Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welcher Beitragsteil steht dem Versicherer bei vorzeitigem Vertragsende zu?
Dem Versicherer steht nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer hat nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie Ihre Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung unterblieben ist?
Dann hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
Wann kann der Versicherer eine Geschäftsgebühr verlangen?
Eine angemessene Geschäftsgebühr steht dem Versicherer zu, wenn der Vertrag wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des einmaligen oder ersten Beitrags durch Rücktritt beendet wird oder wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht bzw. nicht entsteht.
Was passiert bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.