Nach einem Versicherungsfall in der VHV Hausratversicherung dürfen beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich – hier erfahren Sie, ab wann die Kündigung wirksam wird.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu beenden. Dafür genügt eine Erklärung in Textform, etwa per E-Mail, Fax oder Brief. Wichtig ist der Zeitrahmen: Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadensfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Bis wann kann nach einem Schadensfall gekündigt werden?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.