In der VHV Hausratversicherung können Sie den Beitrag als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie als Einmalbeitrag im Voraus leisten. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr – erfahren Sie hier, was das für kürzere oder längere Vertragslaufzeiten bedeutet.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen möchten – etwa monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder auf einmal im Voraus. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Vertrag jeweils betrachtet wird. Sie umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzeren Verträgen aber auch der tatsächlichen Vertragsdauer entsprechen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Kann ich den Beitrag auch auf einmal zahlen?
Ja, je nach Vereinbarung ist auch die Zahlung als Einmalbeitrag im Voraus möglich.