Wer in der VHV Hausratversicherung Schadenersatz erhalten möchte, muss die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten – etwa die Wohnung in der kalten Jahreszeit zu beheizen oder alle wasserführenden Anlagen abzusperren und zu entleeren. Auch bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden gelten besondere Pflichten. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen Folgendes:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren. Zum Beispiel gilt:
- Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden muss er unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten.
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden muss er unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den Voraussetzungen Folgendes:
Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Damit im Schadenfall der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt, sollten die vereinbarten Pflichten beachtet werden. In der kalten Jahreszeit heißt das: entweder die Wohnung beheizen und regelmäßig kontrollieren oder das Wasser komplett absperren und entleeren. Gehen Wertpapiere oder Urkunden verloren, sollten die eigenen Rechte gesichert werden – etwa durch ein Aufgebotsverfahren oder das Sperren von Sparbüchern. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann sich das nachteilig auf die Leistung des Versicherers auswirken.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was passiert, wenn ich eine Sicherheitsvorschrift verletze?
Unter den Voraussetzungen ist der Versicherer berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was muss ich bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden tun?
Sie müssen etwaige Rechte wahren. Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden ist unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten. Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung bei Wertpapieren?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wann müssen die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden?
Der Versicherungsnehmer muss die im Vertrag festgelegten Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) vor Eintritt eines Versicherungsfalls einhalten.