Die VHV Hausratversicherung übernimmt die Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub sind mitversichert.
Die VHV Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Die Schäden sind durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden.
- Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Einbruch oder Raub – oder beim Versuch einer solchen Tat – etwas an Ihrer Wohnung beschädigt, hilft die Hausratversicherung bei den Reparaturkosten. Das gilt auch, wenn Täter nach einem Einbruch oder Raub innerhalb der Wohnung mutwillig etwas zerstören.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeschäden sind mitversichert?
Versichert sind Kosten für die Reparatur von Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, die durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Sind auch Vandalismusschäden abgedeckt?
Ja. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Gilt der Schutz auch beim bloßen Versuch eines Einbruchs?
Ja. Auch Schäden, die durch den Versuch eines Einbruchdiebstahls oder Raubs entstehen, sind eingeschlossen.
Wo müssen die Gebäudeschäden entstanden sein?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung.