Bei der VHV Hausratversicherung sind Bewachungskosten mitversichert: Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar und bieten Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr, übernimmt der Versicherer die Kosten für das Bewachen der versicherten Sachen – bis diese wieder voll gebrauchsfähig sind.
Die VHV Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schadenfall nicht mehr bewohnbar ist und die vorhandenen Schlösser oder anderen Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann eine Bewachung Ihrer Sachen sinnvoll sein. Die dafür anfallenden Kosten trägt die Versicherung – und zwar so lange, bis die Sicherungen wieder voll funktionsfähig sind.
Häufige Fragen
Übernimmt die VHV Hausratversicherung Bewachungskosten?
Ja. Die VHV Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Wann werden Bewachungskosten übernommen?
Wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Wie lange werden die Bewachungskosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Was wird durch die Bewachungskosten geschützt?
Die versicherten Sachen, die bewacht werden müssen, weil die Wohnung unbewohnbar wurde und die Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.