Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die VHV Hausratversicherung die Hotelkosten für eine vergleichbare Unterbringung – bis die Wohnung wieder bewohnbar ist und begrenzt auf den vereinbarten Tagesbetrag. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Unter Hotelkosten werden die Ausgaben verstanden, die für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung anfallen, exklusive Nebenkosten wie beispielsweise Frühstück.
Voraussetzung für die Erstattung:
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung wurde unbewohnbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar.
Dauer und Höhe der Erstattung:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
- Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Können Sie Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht bewohnen, hilft die Hausratversicherung mit den Kosten für ein Hotel oder eine ähnliche Unterkunft. Erstattet wird die reine Übernachtung ohne Zusatzleistungen wie Frühstück – so lange, bis Ihre Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für die vereinbarte Zeit und höchstens bis zum vereinbarten Tagesbetrag.
Häufige Fragen
Was zählt zu den versicherten Hotelkosten?
Versichert sind die Ausgaben für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung. Nebenkosten wie beispielsweise Frühstück sind davon ausgenommen.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung muss unbewohnbar geworden sein und dem Versicherungsnehmer darf die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar sein.
Wie lange werden die Hotelkosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.