Bei der VHV Hausratversicherung wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug – mit möglichen Folgen wie Schadensersatz, Leistungsfreiheit oder Kündigung. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie eine Kündigung wieder unwirksam werden kann.
Fälligkeit:
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Schadensersatz bei Verzug:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung).
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist die laufende Zahlung nach dem ersten Beitrag. Wird er nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt, kann es Konsequenzen geben: Der Versicherer darf mahnen, unter Umständen einen Verzugsschaden verlangen und nach Ablauf einer gesetzten Frist sogar den Vertrag kündigen oder von der Leistung frei sein. Wer den offenen Betrag rechtzeitig nachzahlt, kann eine Kündigung jedoch innerhalb eines Monats wieder unwirksam machen. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und Sie in Textform mahnen.
Wie lang muss die Zahlungsfrist in der Mahnung sein?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist zudem nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten je Vertrag beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Bin ich nach einer Mahnung noch versichert?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Kann ich eine Kündigung durch Nachzahlung rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit einer Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt bis zur Zahlung bestehen.