Bei der VHV Hausratversicherung kann der Versicherer die Zahlung unter bestimmten Umständen aufschieben – etwa wenn Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren läuft. Wann das gilt und was Versicherte dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung einer Entschädigung erfolgt nicht in jedem Fall sofort. Ist unklar, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich zum Empfang der Zahlung berechtigt ist, oder läuft im Zusammenhang mit dem Schadenfall noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren, darf der Versicherer die Zahlung zunächst zurückstellen, bis diese Punkte geklärt sind.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet „Zweifel an der Empfangsberechtigung“?
Damit ist gemeint, dass unklar ist, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich zum Empfang der Zahlung berechtigt ist. Solange diese Zweifel bestehen, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Gegen wen darf ein Verfahren laufen, damit die Zahlung aufgeschoben wird?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Wie lange darf die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange die genannten Umstände vorliegen – also solange Zweifel an der Empfangsberechtigung bestehen oder das Verfahren noch läuft.